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Abonnement-Rahmenvereinbarung

Diese Vereinbarung, die ab dem letzten Datum der Unterzeichnung eines Bestellformulars („Datum des Inkrafttretens“) in Kraft tritt, wird geschlossen von und zwischen (1) WORKVIVO LIMITED, einer in der Republik Irland unter der Registernummer 603890 eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in Exham House, The Fingerpost, Douglas, Co. Cork, Ireland und firmierend als („Workvivo“) und (2) dem anderen Unterzeichner des Bestellformulars („der Kunde“).

Während Workvivo einen Abonnementdienst anbietet, möchte der Kunde den Dienst abonnieren. Die Geschäftsbeziehung und die Verantwortlichkeiten der Parteien in Bezug auf besagten Dienst sind in dieser Vereinbarung dargelegt. Workvivo stellt dem Kunden den Dienst während der Laufzeit über das Internet zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen und gemäß der Dokumentations- und Support-Richtlinie zur Verfügung. Die Parteien vereinbaren hiermit Folgendes: 

1. Verpflichtungen des Kunden

Der Dienst wird ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen bereitgestellt. Der Kunde darf nur autorisierten Benutzern Zugriff auf den Dienst gewähren und trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des Dienstes durch alle autorisierten Benutzer und für die Einhaltung dieser Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet: (i) Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit aller Kundendaten zu übernehmen; (ii) zu keinem Zeitpunkt zu versuchen, die Systemsicherheit zu umgehen oder auf den Quellcode oder den kompilierten Code der Software zuzugreifen; (iii) den Dienst in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen nutzen; (iv) den Dienst nicht zu beeinträchtigen; (v) dafür zu sorgen, dass die Kundendaten keine Informationen oder Materialien enthalten, von denen irgendein Teil oder der Zugriff darauf oder deren Nutzung eine Straftat oder anderweitig rechtswidrig wäre; (vi) autorisierte Support-Benutzer zu ernennen, deren Höchstzahl im Bestellformular angegeben ist; (vii) für alle Handlungen und Unterlassungen aller autorisierten Benutzer, autorisierten Support-Benutzer und verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu haften.

2. Gebühren.

2.1 Gebühren. 
Der Kunde zahlt die Gebühren für den Dienst und die professionellen Dienstleistungen gemäß dem jeweiligen Bestellformular. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, gilt in Bezug auf die Gebühren für den Dienst Folgendes: (i) Die Gebühren basieren auf der erworbenen Dienstleistung und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, vorbehaltlich der Bestimmungen von Klausel 2.6, (ii) Zahlungsverpflichtungen sind nicht kündbar und gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig, und (iii) gekaufte Mengen können während der Laufzeit nicht reduziert werden.

2.2 Rechnungsstellung und Zahlung. 
Der Kunde muss Workvivo eine gültige Bestellung vorlegen und jede Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind alle Gebühren in der im Bestellformular ausgewiesenen Währung aufgeführt und zahlbar. Der Kunde muss vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktinformationen angeben, um den Erhalt von Rechnungen zu ermöglichen.

2.3 Überfällige Zahlungen. 
Jede Zahlung, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum vom Kunden eingeht (mit Ausnahme von Gebühren, die vernünftigerweise und in gutem Glauben angefochten werden), kann zur Folge haben, dass (a) Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Central Bank of Ireland auf den ausstehenden Betrag erhoben werden, die ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags täglich anfallen, oder der gesetzlich zulässige Höchstsatz, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, und/oder (b) die Zahlungsfristen bei zukünftigen Abonnementverlängerungen und Bestellformularen kürzer sind als in dieser Vereinbarung festgelegt.

2.4 Aussetzung des Dienstes 
Wenn das Konto des Kunden mehr als dreißig (30) Tage überfällig ist (mit Ausnahme von Gebühren, die vernünftigerweise und in gutem Glauben angefochten werden), behält sich Workvivo zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die dem Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung oder gesetzlich zustehen, das Recht vor, den Dienst nach schriftlicher Benachrichtigung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen auszusetzen, und zwar bis zur vollständigen Zahlung dieser Beträge.

2.5 Steuern. 
In den Gebühren sind keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art enthalten, einschließlich beispielsweise Verkaufs-, Nutzungs- und Umweltsteuern, Mehrwertsteuer, behördliche Gebühren, Zölle, Entgelte, Zuschläge oder Abgaben, die von einer Gerichtsbarkeit erhoben werden und deren Erhebung zu erfolgen hat (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet). Der Kunde ist für alle mit seinem Kauf verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Workvivo rechtlich verpflichtet ist, Steuern, für die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags verantwortlich ist, zu erheben und abzuführen, stellt Workvivo dem Kunden eine Rechnung aus und der Kunde zahlt diesen Betrag, es sei denn, der Kunde legt eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung oder Steueridentifikationsnummer vor, wie von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt.

2.6 Zahlung und Einbehalt von Steuern. 
Der Kunde zahlt Workvivo alle anfallenden Steuern und Gebühren und ist hierfür allein verantwortlich. Alle vom Kunden an Workvivo im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen erfolgen frei von jeglichen Abzügen oder Einbehalten von Steuern und Gebühren, wie dies gemäß geltendem Recht erforderlich sein kann.  Wenn solche Abzüge oder Einbehalte von Steuern und Gebühren (einschließlich inländischer oder grenzüberschreitender Quellensteuern) auf Zahlungen erforderlich sind, zahlt der Kunde die erforderlichen zusätzlichen Beträge, sodass der von Workvivo erhaltene Nettobetrag dem Betrag entspricht, der gemäß dieser Vereinbarung fällig und zahlbar ist. Workvivo stellt dem Kunden auf entsprechende Anfrage die erforderlichen Steuerformulare zur Verfügung, um etwaige Einbehalte oder Abzüge für Steuern im Hinblick auf im Rahmen dieser Vereinbarung geleistete Zahlungen zu reduzieren oder zu vermeiden.

2.7 Überprüfung der Personenzahl. 
Von Zeit zu Zeit kann es sein, dass Workvivo die Anzahl der Personendatensätze auf seinen Servern prüft. Im Rahmen dieser Prüfung kann Workvivo den Kunden auffordern, die Gesamtzahl der Personen anzugeben und zu bestätigen. Wenn die Anzahl der Personendatensätze die zulässige Personenzahl oder eine andere auf dem jeweiligen Bestellformular angegebene Kennzahl überschreitet, ist Workvivo berechtigt, dem Kunden die zusätzlichen Personen auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Abonnementpreisliste von Workvivo unverzüglich in Rechnung zu stellen.

3. Nutzung des Dienstes.

3.1 Bereitstellung des Dienstes. 
Workvivo verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung (i) den Dienst gemäß den in dieser Vereinbarung und den beigefügten Anhängen festgelegten Bedingungen und in Übereinstimmung mit der Dokumentation, der Support-Richtlinie und den professionellen Dienstleistungen, wie im jeweiligen Bestellformular und in der Leistungsbeschreibung (sofern zutreffend) festgelegt, bereitzustellen; (ii) alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Dienstes im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden, gemäß allen anwendbaren Gesetzen zu speichern und zu verarbeiten; (iii) dem Kunden Servicegutschriften gemäß der Support-Richtlinie zu gewähren; (iv) Kundendaten nur zur Bereitstellung des Dienstes gemäß der Dokumentation und der Support-Richtlinie oder auf Anweisung des Kunden zu verwenden; und (v) Kundendaten nur gegenüber autorisierten Benutzern offenzulegen.

4.    Eigentumsrechte und Lizenzen.

4.1 Eigentum und Vorbehalt von Rechten an geistigem Eigentum. 
Workvivo und seine Lizenzgeber besitzen alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem Dienst, der Dokumentation und weiteren geistigen Eigentumsrechten von Workvivo, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) jegliche Software, Anwendungen, Erfindungen oder andere Technologien, die in Verbindung mit den professionellen Dienstleistungen oder dem von Workvivo bereitgestellten Support entwickelt wurden.   Vorbehaltlich der eingeschränkten Rechte, die dem Kunden hiermit ausdrücklich gewährt werden, verbleiben alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem Dienst und der Dokumentation, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, Eigentum von Workvivo.  Dem Kunden werden hiermit keine anderen Rechte als die hierin ausdrücklich festgelegten gewährt, und der Austausch geschützter Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung ist vom Kunden als solcher zu behandeln.

4.2 Lizenz. 
Workvivo gewährt dem Kunden hiermit ein nicht übertragbares, nicht exklusives Recht zur Nutzung des Dienstes und der Dokumentation ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen und nur während der Laufzeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und der entsprechenden Bestellformulare. Der Kunde akzeptiert dies.

4.3 Lizenzbeschränkungen. 
Es ist dem Kunden nicht gestattet, (i) Teile des Dienstes oder der Dokumentation, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, zu dekompilieren, zu zerlegen, zu entschlüsseln, zu modifizieren, zu übersetzen oder anderweitig rückzuentwickeln; (ii) den Dienst oder die Dokumentation zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, zu übermitteln, abzutreten, zu verteilen, auf Zeit zu überlassen, in einem Servicebüro anzubieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme von autorisierten Nutzern, wie in dieser Vereinbarung gestattet; (iii) auf den Dienst oder die Dokumentation zuzugreifen, um ein kommerziell erhältliches Produkt oder eine kommerzielle Dienstleistung zu erstellen; (iv) Urheberrechtsvermerke oder andere Eigentumsvermerke oder Legenden auf, in oder von dem Dienst und der Dokumentation zu entfernen, zu löschen oder zu ändern; (v) den Dienst in einer Weise zu nutzen, die den Dienst, die Server oder andere Dienste von Workvivo beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte; (vi) Merkmale, Funktionen, Integrationen, Schnittstellen oder Grafiken des Dienstes oder der Dokumentation zu reproduzieren, außer für interne Schulungszwecke; oder (vii) den Dienst und die Dokumentation in einer Weise zu nutzen, die nicht durch diese Vereinbarung genehmigt ist.

4.4 Kundendaten. 
Der Kunde ist Eigentümer seiner Kundendaten.

4.5 Verwendung statistischer Daten. 
Workvivo erhebt keinen Eigentumsanspruch auf die Kundendaten oder personenbezogenen Daten, die während der Nutzung des Dienstes bereitgestellt werden. Workvivo kann jedoch anonyme Nutzungsstatistiken und Leistungskennzahlen verwenden, um den Dienst für den internen Gebrauch von Workvivo und andere rechtmäßige Zwecke zu verbessern und zu verwalten. Zu diesen Daten gehören unter anderem die Anzahl der im Dienst gespeicherten Datensätze, die Anzahl und Art der Transaktionen, Konfigurationen, im Rahmen des Diensts verarbeitete Berichte und die Leistungsergebnisse für den Dienst.   Nichts hierin darf dahingehend interpretiert werden, dass es Workvivo untersagt ist, die zusammengefassten Statistiken für die Zwecke des Geschäftsbetriebs von Workvivo zu verwenden, vorausgesetzt die Verwendung der zusammengefassten Statistiken durch Workvivo führt weder direkt noch indirekt dazu, dass die Identität des Kunden, einer Einzelperson oder der vom Kunden oder einer Einzelperson in den Dienst eingegebenen spezifischen Daten preisgegeben wird.

5. Datenschutz.

5.1 Allgemeine Grundsätze 
Damit Workvivo die Dienstleistungen bereitstellen kann, muss Workvivo Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben.  Workvivo erklärt sich damit einverstanden, die Datenschutzgesetze einzuhalten. Die Parteien vereinbaren, dass in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Kunde der Datenverantwortliche und Workvivo der Datenverarbeiter ist.

5.2 Workvivo verpflichtet sich,

(i) die personenbezogenen Daten nur in dem Rahmen zu verarbeiten, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, und in Übereinstimmung mit den jeweils angemessenen und mitunter dokumentierten Anweisungen des Kunden;

(ii) die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Sicherheitsniveau für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten, das den Risiken für Einzelpersonen angemessen ist, die sich aus der versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, dem Verlust, der Änderung, der unbefugten Offenlegung oder dem unbefugten Zugriff auf die personenbezogenen Daten ergeben können;

(iii) wenn Workvivo eine Anfrage von einer betroffenen Person erhält, die gemäß den Datenschutzgesetzen in Bezug auf die personenbezogenen Daten gestellt wird, dem Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen eine Kopie dieser Anfrage zur Verfügung zu stellen und dem Kunden jede zumutbare Unterstützung zu bieten, damit er die Anfrage in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen bearbeiten kann. Workvivo wird dem Kunden auch jede zumutbare Unterstützung bieten, damit er auf alle Mitteilungen einer Aufsichtsbehörde in Bezug auf die personenbezogenen Daten innerhalb eines von der Aufsichtsbehörde festgelegten Zeitrahmens reagieren kann;

(iv) jede zumutbare Unterstützung zu bieten, damit der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 32–36 (einschließlich) der DSGVO nachkommen kann;

(v) keine personenbezogenen Daten außerhalb des EWR zu übermitteln, außer in Länder, in denen gemäß Klausel 5.4 autorisierte Unterauftragsverarbeiter ansässig sind (z. B. wenn der Kunde sich dafür entscheidet, personenbezogene Daten außerhalb des EWR zu hosten) oder mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden;

(vi) Aufzeichnungen über alle Verarbeitungen personenbezogener Daten zu führen, die Workvivo als Datenverarbeiter des Kunden gemäß Artikel 30 der DSGVO durchführt, solange dies für die Erbringung der Dienstleistungen oder nach geltendem Recht erforderlich ist, und dem Kunden auf begründete Anfrage eine Kopie dieser Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen;

(vii) sofern dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und dem Kunden unverzüglich dessen Kontaktdaten mitzuteilen;

(viii) personenbezogene Daten nur so lange aufzubewahren, wie es für die Bereitstellung der Dienstleistungen oder nach geltendem Recht erforderlich ist;

(ix) die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben (außer an Unterauftragsverarbeiter und Mitarbeiter, soweit dies im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig ist) oder mit Ausnahme von Anweisungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit erteilt;

(x) sicherzustellen, dass der Zugriff auf die personenbezogenen Daten auf diejenigen Mitarbeiter beschränkt ist, die zur Erbringung der Dienstleistung Zugriff auf die personenbezogenen Daten benötigen, und dass im Falle eines Zugriffs durch einen Mitarbeiter nur der Teil oder die Teile der personenbezogenen Daten zugänglich sind, die für die Erfüllung der Aufgaben dieses Mitarbeiters unbedingt erforderlich sind;

(xi) sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben könnten, über die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten informiert sind und sich durch die Unterzeichnung verbindlicher Vertraulichkeitserklärungen in Bezug auf die personenbezogenen Daten zu deren Geheimhaltung verpflichtet haben, eine Schulung in Bezug auf die Datenschutzgesetzgebung absolviert haben und sich der Pflichten von Workvivo sowie ihrer persönlichen Pflichten und Obliegenheiten gemäß der Datenschutzgesetzgebung und dieser Vereinbarung bewusst sind;

(xii) angemessene Schritte zu unternehmen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter von Workvivo zu gewährleisten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben;

(xiii) dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen gegenüber Workvivo zu gestatten, jegliche Einrichtungen, Ausrüstung, Dokumente und elektronischen Daten, die personenbezogene Daten enthalten oder die von Workvivo für deren Verarbeitung verwendet werden, zu prüfen oder Vertreter damit zu beauftragen. Workvivo wird zu solchen Prüfungen beitragen;

(xiv) jegliche Verstöße gegen diese Vereinbarung oder Risiken oder Bedrohungen, die der Kunde im Rahmen solcher Prüfungen oder Inspektionen in angemessener Weise identifiziert hat, unverzüglich und auf eigene Kosten zu beheben;

(xv) den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden einer tatsächlichen oder vermuteten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden zu benachrichtigen und jegliche erforderliche Zusammenarbeit und Unterstützung zu leisten, damit der Kunde die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten untersuchen, alle Melde- und Benachrichtigungspflichten erfüllen und alle notwendigen und angemessenen Korrekturmaßnahmen ergreifen kann, um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu beheben, ein erneutes Auftreten einer solchen Verletzung zu verhindern und weitere Verluste oder Schäden zu vermeiden und/oder zu verhindern, die sich aus der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ergeben.

5.3 Pflichten des Kunden. 
Der Kunde (i) muss gewährleisten, dass er berechtigt ist, die personenbezogenen Daten an Workvivo zu übermitteln, damit Workvivo die personenbezogenen Daten gemäß dieser Vereinbarung im Namen des Kunden rechtmäßig verarbeiten kann; und (ii) ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verwaltung von Anfragen betroffener Personen in Bezug auf die personenbezogenen Daten.

5.4 Unterauftragsverarbeiter. 
Der Kunde erteilt Workvivo eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der unter https://www.workvivo.com/subprocessors/ aufgeführten Unterauftragsverarbeiter (die Liste wird gemäß dieser Klausel aktualisiert) („Liste der Unterauftragsverarbeiter“) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (die in den Kundendaten enthalten sind) im Rahmen der Bereitstellung der Dienste („Unterauftragsverarbeiter“). Der Kunde kann sich für Benachrichtigungen zu Aktualisierungen der Unterauftragsverarbeiterliste per E-Mail an dpo@workvivo.com („Abonnementkunden“) anmelden. Workvivo schließt einen schriftlichen Vertrag mit Unterauftragsverarbeitern ab, und soweit der Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenverarbeitungsleistungen durchführt, die Workvivo im Rahmen dieses Vertrags erbringt, wird Workvivo dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzverpflichtungen auferlegen, die Workvivo im Rahmen dieser Vereinbarung hat. Workvivo bleibt verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und für alle Handlungen oder Unterlassungen des Unterauftragsverarbeiters, die dazu führen, dass Workvivo eine der Verpflichtungen von Workvivo aus dieser Vereinbarung verletzt. Mindestens vierzehn Tage bevor Workvivo einen neuen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, wird Workvivo die Abonnementkunden über die Aktualisierung der Liste der Unterauftragsverarbeiter informieren. Der Kunde kann der Nutzung eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch Workvivo in angemessener Weise widersprechen, indem er Workvivo innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung der Abonnementkunden über die Änderung informiert. Wenn der Kunde begründete Einwände erhebt, kann Workvivo wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um eine Änderung der Dienstleistungen zu ermöglichen oder eine wirtschaftlich vertretbare Änderung der Konfiguration oder Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden empfehlen, um die Nutzung des betreffenden Unterauftragsverarbeiters zu vermeiden.  Wenn Workvivo eine solche Änderung nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Einspruch des Kunden ermöglicht, kann jede Partei durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei die Vereinbarung nur in Bezug auf die Dienstleistungen, die von Workvivo unter Nutzung des beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiters erbracht werden, mit sofortiger Wirkung kündigen. Workvivo erstattet dem Kunden sämtliche im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit der gekündigten Dienstleistungen.

5.5 Übermittlung.  
Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter-zu-Auftragsverarbeiter-Modul) oder andere geeignete Garantien (z. B. verbindliche Unternehmensregeln), die gemäß Artikel 45 DSGVO anerkannt sind, gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten (innerhalb von Kundendaten) an Unterauftragsverarbeiter (gemäß Klausel 5.4) in Ländern oder Gebieten, die gemäß Artikel 45 DSGVO nicht als angemessen anerkannt sind (z. B. wenn der Kunde sich dafür entscheidet, personenbezogene Daten außerhalb des EWR zu hosten).

6. Erklärungen, Gewährleistungen, ausschließliche Rechtsmittel und Haftungsausschlüsse.

6.1 Erklärungen.  
Jede Partei erklärt, dass sie diese Vereinbarung rechtsgültig abgeschlossen hat.

6.2 Garantien.  
Jede Partei garantiert, dass sie befugt ist, diese Vereinbarung abzuschließen, und dass sie im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung alle für sie geltenden Gesetze in Bezug auf Datenschutz, internationale Kommunikation und die Übermittlung technischer oder personenbezogener Daten einhalten wird.   Workvivo gewährleistet, dass der Dienst während der Laufzeit (i) im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation erbracht wird; (ii) die Funktionalität des Dienstes während der Laufzeit nicht wesentlich verringert wird und (iii) der Dienst und die professionellen Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und in Übereinstimmung mit der guten Branchenpraxis erbracht werden.

6.3 Gewährleistungsansprüche. 
Als ausschließliches Rechtsmittel des Kunden und als alleinige Haftung von Workvivo bei einer wesentlichen Verletzung der in Klausel 6.2 (i) und (ii) dargelegten Garantie (a) behebt Workvivo solche Mängel umgehend auf eigene Kosten und ergreift dabei alle angemessenen Abhilfemaßnahmen, die vernünftigerweise notwendig sind, oder (b) falls Workvivo solche Mängel nach wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen nicht beheben kann, hat der Kunde ab dem Datum, an dem Workvivo eine entsprechende Mitteilung erhalten hat, Anspruch auf Rückerstattung aller im Voraus bezahlten Gebühren für die jeweilige nichtkonforme Komponente des Dienstes.  Der Kunde muss Workvivo solche Mängel unverzüglich und spätestens dreißig (30) Tage nach dem ersten Tag, an dem der Kunde den Mangel festgestellt hat, schriftlich melden.

6.4 Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WERDEN DER DIENST UND DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN „WIE SIE SIND“ ERBRACHT. WORKVIVO ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND LEHNT INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF DEN DIENST, DIE SOFTWARE, DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN UND/ODER DIE DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION.WORKVIVO GARANTIERT NICHT, DASS DER DIENST FEHLERFREI UND OHNE UNTERBRECHUNGEN FUNKTIONIERT.DIE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN, DIE DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERBRINGUNG DES DIENSTES UND DER PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN GEWÄHRT WERDEN.

7. Geistiges Eigentum.

7.1. Freistellung. 
Workvivo stellt den Kunden von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren frei, die gegen den Kunden erhoben werden und die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Anspruch Dritter („Anspruch“) ergeben, der geltend macht, dass der Dienst gemäß dieser Vereinbarung (i) ein Urheberrecht (ii) ein US-Patent oder ein EU-Patent, das ab dem Datum des Inkrafttretens erteilt wurde, oder (iii) eine Marke eines Dritten verletzt; vorausgesetzt, der Kunde (a) informiert Workvivo unverzüglich schriftlich über den Anspruch, (b) überlässt Workvivo die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (wobei Workvivo einen Anspruch nur dann beilegen darf, wenn eine solche Beilegung den Kunden von jeglicher Haftung freistellt), (c) stellt Workvivo alle verfügbaren Informationen und Unterstützung zur Verfügung und (d) hat einen solchen Anspruch nicht selbst anerkannt oder beigelegt. Workvivo unterliegt keiner Freistellungsverpflichtung für Ansprüche, die sich aus folgenden Ereignissen ergeben: (i) Änderung des Dienstes durch den Kunden oder autorisierte Benutzer, die im Widerspruch zu den Verpflichtungen des Kunden oder zu den in dieser Vereinbarung festgelegten verbotenen Aktivitäten steht; (ii) Nutzung des Dienstes auf eine Weise, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt; (iii) Nutzung des Dienstes in Kombination mit einem anderen Produkt oder Dienst, das bzw. der nicht von Workvivo bereitgestellt wird; oder (iv) Nutzung des Dienstes auf eine Weise, die nicht anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen ist.

7.2 Rechtsmittel. 
Ungeachtet des Vorstehenden hat Workvivo für den Fall, dass der Dienst nach Ansicht von Workvivo wahrscheinlich Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung ist oder wird, das Recht, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) den Dienst so zu modifizieren, dass er nicht mehr gegen die Bestimmungen verstößt und dabei eine im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität beibehält, (ii) eine Lizenz zu erwerben, damit der Kunde den Dienst weiterhin entsprechend dieser Vereinbarung nutzen kann, oder (iii) diese Vereinbarung zu kündigen und dem Kunden anteilig die im Voraus bezahlten Gebühren zu erstatten, die für den Teil der Laufzeit, der über das Kündigungsdatum hinausgeht, an Workvivo gezahlt wurden. Diese Klausel legt die einzige Verpflichtung von Workvivo und den einzigen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf eine Klage wegen Rechtsverletzung fest.

8.    Vertraulichkeit.

8.1 Vertrauliche Kundeninformationen. 
In Bezug auf die vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet sich Workvivo, (i) alle vertraulichen Informationen des Kunden, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, vertraulich zu behandeln; (ii) keine dieser vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme von eigenen Mitarbeitern oder vereinbarten Vertretern; und (iii) sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Bestimmungen dieser Klausel kennen und einhalten.

8.2 Vertrauliche Informationen von Workvivo.
In Bezug auf die vertraulichen Informationen von Workvivo ist der Kunde verpflichtet, (i) alle vertraulichen Informationen von Workvivo, die im Dienst und der Dokumentation enthalten oder integriert sind oder dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln; (ii) keinen Teil der vertraulichen Informationen von Workvivo an andere Personen als die autorisierten Benutzer weiterzugeben; und (iii) sicherzustellen, dass die autorisierten Benutzer die Bestimmungen dieser Klausel kennen und einhalten.

8.3 Erzwungene Offenlegung 
Die in den Klauseln 8.1 und 8.2 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Anordnung einer Regierungs- oder sonstigen Aufsichtsbehörde oder eines zuständigen Gerichts offenlegen muss.

8.4 Schutz
Jede Partei muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor dem Zugriff oder der Nutzung durch unbefugte Personen zu schützen.

8.5 Ausschlüsse.  
Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren (ohne dass der Empfänger eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat); (ii) dem Empfänger von einem Dritten unter Umständen mitgeteilt wurden, bei denen die empfangende Partei keinen Grund zu der Annahme hat, dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; (iii) dem Empfänger bereits vor dem Erhalt oder der Offenlegung bekannt waren (oder unabhängig davon gewonnen wurden); oder (iv) von einem bevollmächtigten Vertreter der offenlegenden Partei schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden.

8.6 Verstoß. 
Jede Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihr ein Verstoß gegen diese Klausel bekannt wird, und hat der anderen Partei jede angemessene Unterstützung bei der Behebung des Verstoßes oder im Zusammenhang mit einem gegen Dritte eingeleiteten Verfahren zu gewähren.

9.  ISO.

Workvivo versichert, dass der Dienst derzeit in einem nach ISO 20000 /ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum gehostet wird, das derzeit von AWS, Amazon Web Services, betrieben wird.

10. Freistellungsverpflichtungen des Kunden.

Der Kunde stellt Workvivo, seine Lizenzgeber und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Anwälte und Bevollmächtigten von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Anspruch einer dritten Partei oder einer betroffenen Person ergeben, die behauptet, dass durch die Kundendaten oder ihre Nutzung die Rechte einer betroffenen Person oder eines Dritten verletzt, diese Person oder dritte Partei verleumdet oder anderweitig geschädigt wurde oder gegen geltendes Recht verstoßen wurde, und hält diese schadlos; vorausgesetzt, dass Workvivo in einem solchen Fall (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (wobei der Kunde einen Anspruch nur dann beilegen darf, wenn diese Beilegung Workvivo von jeglicher Haftung freistellt und die Geschäftstätigkeit oder den Dienst von Workvivo nicht beeinträchtigt); (c) dem Kunden alle verfügbaren Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung stellt; und (d) einen solchen Anspruch nicht selbst anerkannt oder beigelegt hat.

11.  Haftungsbeschränkung.

11.1 Haftungsbeschränkung. 
In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Workvivo für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einen Betrag, der den jährlichen Abonnementgebühren entspricht, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Vorfall an Workvivo gezahlt hat (oder für einen vor Ablauf der ersten zwölf (12) Monate entstandenen Anspruch, dem Betrag, der für die ersten zwölf (12) Monate zu zahlen ist). Die obigen Beschränkungen gelten insgesamt, unabhängig davon, ob die Klage auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder einer anderen Haftungstheorie beruht.

11.2 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.    
IN KEINEM FALL HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, KOSTEN ODER DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZLEISTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE KLAGE AUF VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUF EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE BERUHT. DIES GILT AUCH, WENN EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT, SOWEIT GESETZLICH VERBOTEN.

12. Laufzeit und Kündigung.

12.1 Laufzeit der Vereinbarung. 
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt, bis die im/in den Bestellformular(en) angegebene Laufzeit (i) abgelaufen ist, (ii) gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt wurde oder (iii) im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert wurde. Der Dienst beginnt an dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Datum und wird für den dort angegebenen Zeitraum erbracht.

12.2 Kündigung. 
Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen: (i) durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei über den Verstoß und einer Aufforderung zur Behebung des Verstoßes behebt; oder (ii) unverzüglich, falls die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird. Wenn die Vereinbarung gekündigt wird, werden alle Bestellformulare gleichzeitig gekündigt.  

12.3 Rückerstattung der Zahlung bei Kündigung. 
Wenn diese Vereinbarung vom Kunden gemäß Klausel 12.2 gekündigt wird, erstattet Workvivo dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für die Restlaufzeit aller Bestellformulare nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. In keinem Fall entbindet die Kündigung den Kunden von seiner Verpflichtung, Gebühren für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Workvivo werden alle künftigen Gebühren für den Dienst, die gemäß allen Bestellformularen fällig sind, sowie alle ausstehenden Gebühren für professionelle Dienstleistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden, zusammengefasst und sofort fällig.

12.4 Auswirkung der Kündigung. 
Nach Kündigung dieser Vereinbarung müssen der Kunde (und seine verbundenen Unternehmen) die Nutzung des Dienstes mit sofortiger Wirkung ab dem Datum der Kündigung einstellen (außer in gemäß Klausel 12.5 zulässigen Fällen) und alle Kopien der Dokumentation sowie alle anderen vertraulichen Informationen, die Workvivo gehören, an Workvivo zurückgeben.

12.5 Abruf und Löschung von Kundendaten.  
Auf Anfrage des Kunden, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung erfolgt, stellt Workvivo dem Kunden die Kundendaten in einem Exportformat über den Dienst ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen ist Workvivo nicht verpflichtet, Kundendaten zu pflegen oder bereitzustellen (außer nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien und gegen eine zusätzliche Gebühr), und wird danach alle Kopien der Kundendaten, die sich im System von Workvivo oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, sicher löschen oder vernichten, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. In Sicherungskopien gespeicherte Kundendaten werden nach dem jeweils aktuellen Zeitplan für die Löschung/Überschreibung solcher Sicherungskopien gelöscht. Kundendaten, die in Sicherungskopien gespeichert sind, werden nicht länger als hundert Tage (100) nach dem Datum der tatsächlichen Beendigung gespeichert.

12.6 Migrationsunterstützung.  
Bitte beachten Sie, dass die Kundendaten ohne zusätzliche Kosten in einem Exportformat bereitgestellt werden, wie zuvor in Klausel 12.5 dargelegt.

12.7 Fortbestehende Bestimmungen.  
Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung überdauern eine Kündigung oder einen Ablauf, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen, die nicht fortbestehen und nach einer Kündigung oder einem Ablauf dieser Vereinbarung keine weitere Kraft oder Wirkung haben: (1) Unterabschnitt (i) von Klausel 3.1 „Bereitstellung des Dienstes“; (2) Klausel 4.2 „Lizenz“; und (3) alle Bestellformulare.

13.  Allgemeine Bestimmungen.

13.1 Gesamte Vereinbarung und Rangfolge 
Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Nutzung des Dienstes und der Dokumentation sowie die Bereitstellung der professionellen Dienstleistungen durch Workvivo dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Darstellungen, schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Änderungen, Ergänzungen oder Verzichte auf Bestimmungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Partei unterzeichnet werden, gegenüber der die Änderung, Ergänzung oder der Verzicht geltend gemacht werden soll. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche in der Bestellung des Kunden enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen ungültig sind. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen den folgenden Dokumenten gilt die Rangfolge: (1) das geltende Bestellformular, (2) diese Vereinbarung und (3) die Dokumentation. Diese Vereinbarung kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, die zusammen ein verbindliches Rechtsinstrument bilden. Die Parteien stimmen hiermit der Verwendung elektronischer Signaturen im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung zu und vereinbaren ferner, dass elektronische Signaturen für diese Vereinbarung mit derselben Kraft und Wirkung rechtsverbindlich sind wie handschriftliche Unterschriften.

13.2 Beziehung der Parteien. 
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung entsteht zwischen den Parteien weder eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Treuhand- noch ein Arbeitsverhältnis. Der Kunde gewährt Workvivo das Recht, seinen Namen und sein Logo als Workvivo-Kunde in der öffentlichen Kommunikation zu verwenden. Der Kunde gewährt Workvivo das Recht, Endbenutzer per E-Mail zu kontaktieren, um die Zufriedenheit (NPS) zu messen und Feedback zum Produkt zu sammeln, damit Probleme schneller behoben und der Dienst und das Benutzererlebnis verbessert werden können.

13.3 Hinweise. 
Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, bedürfen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Schriftform und gelten als übermittelt: (i) wenn sie persönlich zugestellt wurden, (ii) am dritten Werktag nach dem Versand per Post oder (iii) am zweiten Werktag nach dem Versand per E-Mail (wobei der Versand per E-Mail nicht für Kündigungsmitteilungen oder Schadenersatzansprüche ausreicht). Mitteilungen an den Kunden im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung sind an den vom Kunden benannten hierfür zuständigen Ansprechpartner zu richten. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden sind an den Unterzeichner dieser Vereinbarung zu richten. Mitteilungen an Workvivo sind an den Vertreter von Workvivo zu richten, der diese Vereinbarung unterzeichnet hat.

13.4 Abtretung. 
Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert werden darf) irgendwelche ihrer Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten, weder kraft Gesetzes noch anderweitig; allerdings kann jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils ihrer Vermögenswerte abtreten, vorausgesetzt, der Abtretungsempfänger hat zugestimmt, an alle Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein, und alle ausstehenden Gebühren sind vollständig bezahlt.

13.5 Force Majeure. 
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung und mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn und soweit die Erfüllung aufgrund einer oder mehrerer Ursachen verzögert oder verhindert wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegen und ohne deren Verschulden oder Fahrlässigkeit eintreten (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“). Dazu gehören unter anderem Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Sabotage, Vandalismus, Streiks oder andere arbeitsrechtliche Probleme (die nicht die Mitarbeiter von Workvivo bzw. des Kunden betreffen), Computerangriffe oder böswillige Handlungen.  Eine Verzögerung oder ein Versäumnis dieser Art gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung durch die säumige Partei, und die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung durch die säumige Partei wird um einen Zeitraum verlängert, der unter den gegebenen Umständen angemessen ist. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Partei, die nicht von dem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, diese Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, die spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem dreißigsten Tag des Zustands höherer Gewalt erforderlich ist, wenn dieser Zustand höherer Gewalt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen oder länger andauert. Hinweis: Workvivo wird, wo möglich, die Auswirkungen höherer Gewalt durch die Nutzung des DR-Dienstes abmildern, um die Bereitstellung des Dienstes fortzusetzen.

13.6 Verzichtserklärung. Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar.

13.7 Salvatorische Klausel Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden wird, gilt die Bestimmung als null und nichtig, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.

13.8 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihrem Gegenstand ergeben, unterliegen den Gesetzen Irlands und werden entsprechend ausgelegt.

13.9 Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte Irlands die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben.

13.10 Versicherung. Workvivo verpflichtet sich, für die Dauer dieser Vereinbarung einen angemessenen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, um den in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen nachzukommen.

14. Streitbeilegung.

Jede Streitigkeit, die zwischen den Parteien bezüglich dieser Vereinbarung entstehen könnte, wird gemäß dieser Klausel 14 geklärt. Für die Zwecke dieser Klausel 14 gilt eine Streitigkeit als entstanden, wenn eine Partei der anderen eine schriftliche Mitteilung zustellt, in der die Art der Streitigkeit dargelegt wird. Nach Zustellung der Streitverkündung ist von den Parteien das folgende Verfahren einzuhalten (alle in dieser Klausel 14 angegebenen Fristen beziehen sich auf Werktage und können im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden):

(i) innerhalb von drei (3) Tagen treffen sich der Vertreter von Workvivo und der Vertreter des Kunden, um zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen;

(ii) wenn die Vertreter nicht in der Lage sind, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zustellung der Mitteilung eine Einigung zu erzielen, treffen sich der Geschäftsführer von Workvivo und der Geschäftsführer des Kunden oder ein anderer vom Kunden benannter leitender Angestellter innerhalb der folgenden einundzwanzig (21) Tage, um zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen; und

(iii) kommt es bei dem in (ii) genannten Treffen zu keiner Einigung, so versuchen die Parteien in den folgenden achtundzwanzig (28) Tagen, die Streitigkeit durch Mediation beizulegen, wobei die Kosten zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufzuteilen sind.

Wenn die ungelöste Angelegenheit schwerwiegende Auswirkungen auf die Erfüllung dieser Vereinbarung hat, werden die Parteien angemessene Anstrengungen unternehmen, um die für den Abschluss des Prozesses benötigte Zeit zu verkürzen. Keine der Parteien darf vor Abschluss des Prozesses rechtliche Schritte einleiten, es sei denn, die jeweilige Partei hat einen triftigen Grund, dies zu tun, um Schaden von ihrem Unternehmen abzuwenden oder ein ihr zustehendes Recht zu schützen oder zu wahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in Bezug auf eine Verletzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum oder ähnlicher Rechte.

15. Definitionen.

„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet jede vereinbarte Einheit, die den Kunden direkt kontrolliert oder von diesem kontrolliert wird („Kontrolle“ bedeutet, einen Anteil von über 50 % der Aktien oder Stimmrechte an der Einheit zu besitzen.)

„Vereinbarung“ bezeichnet diese Abonnement-Rahmenvereinbarung einschließlich der Support-Richtlinie (in der jeweils gültigen Fassung), aller dazugehörigen Anhänge und aller vollständig ausgefüllten Bestellformulare.

„Autorisierter Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter des Kunden oder verbundene Drittparteien, die Dienste ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden bereitstellen und im Rahmen dieser Vereinbarung zur Nutzung des Dienstes oder zum Zugriff auf diesen berechtigt sind.

„Autorisierter Support-Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter des Kunden, der berechtigt ist, Workvivo in Bezug auf Support-Anfragen zu kontaktieren und der im Umgang mit den Workvivo-Produkten geschult wurde, für die er Support-Anfragen stellt.

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet (i) den Inhalt dieser Vereinbarung, (ii) jede Software, die bei der Erbringung des Dienstes verwendet wird, und ihr jeweiliger Quellcode oder die professionellen Dienstleistungen, (iii) die Kundendaten; (iv) kaufmännische oder technische Informationen jeder Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Dokumentation, Schulungsunterlagen, Softwarepläne, Entwürfe, Kosten, Preise, Finanzen, Marketingpläne, Personal, Forschung, Entwicklung oder Know-how, die von der offenlegenden Partei als „proprietär“, „vertraulich“ oder „sensibel“ bezeichnet werden oder von denen die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie proprietär, vertraulich oder sensibel sind; (v) die Bedingungen und die Preisgestaltung dieser Vereinbarung (nicht jedoch deren Existenz oder Parteien).

„Kundendaten“ bezeichnet sämtliche elektronischen Daten oder Informationen, die vom Kunden oder autorisierten Benutzern in den Dienst eingegeben oder geladen wurden, und umfasst sämtliche vom Dienst generierten Daten oder Informationen, die auf den ursprünglich übermittelten Daten und Informationen basieren oder davon abgeleitet sind.

„Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet das Datenschutzgesetz 2018 in der jeweils gültigen Fassung und die Datenschutzbestimmungen für elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) 2003, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679 sowie alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Datenschutz.

„Dokumentation“ bezeichnet zusammenfassend (i) alle von Workvivo veröffentlichten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien, die sich auf die Funktions- und/oder Betriebsmöglichkeiten der Software beziehen; (ii) alle Benutzer-, Betreiber-, Systemadministrations-, Technik-, Support- und sonstigen Handbücher sowie alle anderen Materialien, die von Workvivo veröffentlicht und dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt werden und die die Funktions- und/oder Betriebsmöglichkeiten der Software beschreiben (einschließlich Benutzerhandbücher, Schulungshandbücher, Leitfäden, Versionshinweise und andere Materialien zur Verwendung in Verbindung mit der Software), die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, vorbehaltlich der Garantieverpflichtung in 5.2 (i).

„Ausrüstung“ bezeichnet alle technischen Ressourcen, die mit dem Dienst verbunden sind oder ihn nutzen, z. B. Hardware, Software oder Kommunikationsressourcen.

„Fehler“ bezeichnet die Ursache eines Vorfalls oder eines Ausfalls.

„Ausfall“ bezeichnet die Nichterfüllung einer Anforderung durch relevante Ausrüstung oder Personal.

„DSGVO“ bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679)

 

„Helpdesk“ bezeichnet das Personal oder die technischen Ressourcen von Workvivo, die dem Kunden als Schnittstelle zum Support-Dienst zur Verfügung gestellt werden.

„Vorfall“ bezeichnet ein Problem, bei dem es sich um einen Software- oder Dienstdefekt handelt, der zu einem Ausfall oder einer Unterbrechung des Dienstes führt.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle gewohnheitsrechtlichen, gesetzlichen und sonstigen gewerblichen Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Patenten und sonstigen Eigentumsrechten, die nach geltendem Recht irgendwo auf der Welt erteilt werden, anerkannt oder durchsetzbar sind, sowie alle damit verbundenen moralischen Rechte.

„Wartung“ bezeichnet alle planmäßigen und Notfall-Wartungsarbeiten, die von Zeit zu Zeit am Dienst durchgeführt werden.

„Bestellformular“ bezeichnet die von beiden Parteien vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen, in denen die zu erbringenden Leistungen aufgeführt sind, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung abonniert hat.

„Personen“ bezeichnet Mitarbeiter/Nicht-Mitarbeiter/Auftragnehmer/Gelegenheitsarbeiter/Zahlungsempfänger/Rentner usw. des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen, deren Daten innerhalb des jeweiligen Abonnementzeitraums vom Dienst in irgendeiner Weise verarbeitet/aufgezeichnet/aufbewahrt/verwaltet werden oder werden können. Die Anzahl der zugelassenen Personen wird in dem/den jeweiligen Bestellformular(en) festgelegt.

„Personenbezogene Daten“ haben die Bedeutung, die ihnen in der Datenschutzgesetzgebung zugewiesen wird.

„Professionelle Dienstleistungen“ sind die von Workvivo erbrachten oder zu erbringenden Implementierungsdienstleistungen zur Konfiguration des Dienstes für die Nutzung durch den Kunden, Schulungen oder andere professionelle Dienstleistungen, die von Workvivo für den Kunden erbracht werden oder erbracht werden sollen, wie sie in einem Bestellformular dargelegt sind und wie sie in einer Leistungsbeschreibung (falls zutreffend) näher beschrieben werden können.

„Antwort“ bezeichnet die Zeit zwischen dem Eingang der Meldung des Vorfalls durch den Kunden und der ersten Antwort des Helpdesks.

„Dienst“ bezeichnet die cloudbasierten Softwareanwendungen von Workvivo, die in der Dokumentation beschrieben sind und mit dem/den Bestellformular(en) abonniert werden.

„Software“ bezeichnet Computersoftwareprogramme in ausführbarem Code oder einzelne Teile davon, jeglichen Quellcode und die unterstützende Dokumentation, die Workvivo dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt.

„Supportrichtlinie“ bezeichnet den Supportrichtlinienplan von Workvivo, der von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann.

 

 

WORKVIVO-SUPPORTRICHTLINIE

Diese Richtlinie soll darlegen, wie Workvivo seinen cloudbasierten Softwareanwendungsdienst („Dienst“) für alle Kunden bereitstellt und unterstützt. Die in dieser Richtlinie beschriebenen Begriffe haben die in der Rahmen-Abonnementvereinbarung festgelegte Bedeutung. Der Dienst ist ein Multi-Tenant-Dienst, bei dem für alle Kunden einheitliche Verfahren und Vorgehensweisen gelten, was eine höhere Ausfallsicherheit sowie eine verbesserte Qualität und Leistung ermöglicht.

(1) Protokollierung von Vorfällen

Die autorisierten Support-Benutzer des Kunden können Vorfälle während der normalen Arbeitszeiten (09:00–17:30 Uhr GMT) an den Helpdesk melden. Vorfälle werden über unseren Helpdesk auf support.workvivo.com gemeldet. Jeder Vorfall erhält eine eindeutige Vorfallprotokollnummer, die an den Kunden weitergegeben wird. Workvivo verpflichtet sich, bei der Lösung von Vorfällen so schnell zu helfen, wie es die Umstände erlauben, und zwar auf der Grundlage dieser Support-Richtlinie. Die Lösung kann in Form einer Reparatur, einer Umgehung oder einer anderen angemessenen, zwischen Workvivo und dem Kunden vereinbarten Lösung erfolgen.

(2) Berichterstattung über Vorfälle

Auf Wunsch des Kunden werden diesem monatliche Berichte über Support-Vorfälle zur Verfügung gestellt. Die monatlichen Berichte des Support-Dienstes müssen Folgendes enthalten: 1) Übersicht über offene Vorfälle und deren Status 2) Anzahl der offenen und geschlossenen Vorfälle 3) Aufschlüsselung der Vorfälle nach Priorität/Modul und 4) Leistung im Vergleich zum Servicelevel.  

(3) Priorisierung von Vorfällen

Jeder Vorfall erhält eine Priorität von 1, 2 oder 3 („Priorität“), basierend auf der Schwere des Vorfalls und den bereitgestellten Diensten. Jedem Vorfall wird zunächst vom Kunden eine Priorität zugewiesen. Diese anfängliche Priorität wird dann vom Helpdesk-Personal geprüft, das den Kunden im Falle einer vorgeschlagenen Änderung der Priorität benachrichtigt.  

(4) Reaktion auf Vorfälle und Behebungszeiten

Die auf der Priorität basierenden Reaktionszeiten und angestrebten Behebungszeiten für jeden Vorfall sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Zeiten in der folgenden Tabelle geben den Zeitraum an, der vom Zeitpunkt der Erfassung des Vorfalls durch das Helpdesk-Personal bis zur Beantwortung oder Schließung des Vorfalls vergeht. 

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(5) Verfügbarkeit des Dienstes

Die monatliche Verfügbarkeit des Dienstes („Verfügbarkeit“) von Workvivo stellt sich wie folgt dar: 

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Die Verfügbarkeit wird anhand der folgenden Formel berechnet:

(Gesamtminuten pro Kalendermonat – Ausfallminuten pro Kalendermonat) x 100 %.  

Gesamtminuten pro Kalendermonat

Unter Dienstausfallzeit („Ausfallzeit“) versteht man die gesamte ungeplante Ausfallzeit des Dienstes, berechnet in Minuten während eines Kalendermonats. Die Messung der Ausfallzeit beginnt, wenn der Kunde Workvivo über den Workvivo-Helpdesk („Helpdesk“) einen Vorfall meldet. Die Ausfallzeit endet, wenn der Fehler von Workvivo behoben wurde.   Als Ausfallzeit gilt nicht: (i) wenn der Dienst in irgendeiner Weise modifiziert oder verändert wird (einschließlich der Ausrüstung, der Verbindungen, des Routingplans, der Anwendungen oder der Testausrüstung oder der Zuordnung von Anwendungen), entweder auf Wunsch des Kunden oder durch den Kunden oder durch eine andere Partei als Workvivo; (ii) jeglicher Wartungszeitraum; (iii) Ausfälle oder Fehler, die nicht auf den Dienst zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler, die auf die Ausrüstung des Kunden zurückzuführen sind, einschließlich Hardware, Software oder Netzwerk;

(6) Servicegutschriften

Falls Workvivo die in dieser Support-Richtlinie genannten Verfügbarkeitsstufen nicht einhält, hat der Kunde als alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel und auf Anforderung Anspruch auf die folgenden Servicegutschriften:

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Für die Berechnung aller in diesem Anhang angebotenen Servicegutschriften werden ausschließlich die von Workvivo gemäß dem Vorfallmanagementprozess durchgeführten Messungen verwendet, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass diese Messungen falsch sind. Der Kunde muss spätestens vierzehn (14) Tage nach Ablauf des betroffenen Monats schriftlich eine Gutschrift beantragen.

(7) Wartungsfenster

Workvivo verpflichtet sich, die Software von Zeit zu Zeit (Freitag 22:00 Uhr bis Samstag 01:00 Uhr GMT) zu aktualisieren und Verbesserungen sowie Steigerungen der Leistung und Zuverlässigkeit zu integrieren, sobald solche neuen Versionen verfügbar sind.

(8) Sicherungsverfahren und Notfallwiederherstellungsebenen

Workvivos Sicherungsverfahren und Notfallwiederherstellungsebenen innerhalb des Dienstes sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Sicherungskopien


Anwendungscode
Der Quellcode der Workvivo-Anwendung wird extern in einem zentralen Quellcode-Repository gespeichert. Jedes Mal, wenn die Anwendung bereitgestellt wird, wird eine Sicherungskopie des Quellcodes auf Amazon S3 gespeichert, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter von Workvivo immer darauf zugreifen können. Mit dem Anwendungscode selbst werden keine Kundendaten gespeichert.

Database
Jede Nacht wird zwischen 3:45 Uhr und 4:15 Uhr GMT automatisch ein kompletter Snapshot der Workvivo Datenbank erstellt. Im Notfall kann dieser Snapshot in einem einzigen Schritt wiederhergestellt werden. Sicherungskopien werden getrennt vom Datenbankserver gespeichert und 7 Tage lang aufbewahrt, danach werden sie automatisch vernichtet.

Notfallwiederherstellung:


Anwendungsserver

  • Anwendungsserverumgebung mit Lastverteilung –die Server werden in mehreren Rechenzentren bereitgestellt, um hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten
  • Automatisierter Austausch fehlerhafter Anwendungsserver
  • Automatisierte horizontale Skalierung bei hoher Last – der Netzwerkverkehr zum Load Balancer wird überwacht, jeder Anstieg des Datenverkehrs führt zur Bereitstellung zusätzlicher Server
  • Wenn ein Server oder ein gesamtes Rechenzentrum nicht verfügbar ist, wird automatisch ein neuer Server bereitgestellt. Beim Ausfall eines Rechenzentrums wird dieser Server in einem funktionsfähigen Rechenzentrum gestartet.


Datenbankserver

  • Zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit wird die Datenbank auf mehrere Server repliziert, mit automatischem Failover bei einem Server- oder Rechenzentrumsausfall.
  • Bei einem Ausfall wird die redundante Slave-Datenbank zur Master-Datenbank befördert, um die Kontinuität des Dienstes zu gewährleisten. Diese wird dann automatisch auf einen neuen Slave-Datenbankserver in einem anderen Rechenzentrum repliziert.
  • Im Falle eines kritischen Ausfalls, bei dem alle Datenbankinstanzen von einem Notfall betroffen sind, der mehrere Rechenzentren betrifft, kann eine Datenbanksicherung in einem Schritt auf einer neuen laufenden Instanz in einem anderen Rechenzentrum wiederhergestellt werden, wodurch die Gesamtausfallzeit minimiert wird.
     

(9) Sicherheit des Dienstes

Der Kunde ist für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Gebrauch aller Benutzerkennungen und Passwörter verantwortlich, die in Verbindung mit dem Dienst verwendet werden (einschließlich der regelmäßigen Änderung dieser Passwörter), und muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass sie vertraulich und sicher gehalten werden, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Kunden gemäß dem Hauptabonnementvertrag verwendet und nicht an Unbefugte weitergegeben werden.

(10) Leistungsumfang des Dienstes

Workvivo haftet nicht für die Nichteinhaltung des in dieser Richtlinie angegebenen Servicelevels, wenn der Kunde die Bestimmungen und Bedingungen dieser Richtlinie oder der Rahmen-Abonnementvereinbarung nicht eingehalten hat. Das in dieser Richtlinie angegebene Servicelevel gilt nicht, wenn der Kunde Workvivo die angeforderten Informationen oder den Zugriff nicht oder verspätet zur Verfügung stellt.  Wenn ein Vorfall auftritt, der durch andere Softwareanwendungen des Kunden oder die Ausrüstung des Kunden verursacht werden könnte oder verursacht wird, leitet Workvivo den Vorfall an den Kunden zurück. Wenn Workvivo bei einem Vorfall Reparaturarbeiten durchführt und Workvivo feststellt, dass der Vorfall auf eine (Fehl-)Funktion der anderen Softwareanwendungen des Kunden oder der Geräte des Kunden zurückzuführen ist, kann Workvivo dem Kunden die Reparaturarbeiten in Rechnung stellen.